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Unsere GAP Versicherung 2024

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Die Vorteile unserer GAP Deckung

  • Sicherheit: Egal ob bei Totalschaden oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs, unsere GAP-Versicherung zahlt Ihnen die Differenz zwischen Zeitwert und Restforderung aus
  • Umfangreiche Leistungen: Zusätzliche Kosten die durch Bergung, Reise, Übernachtung und Ersatzfahrzeug (bis 10% des Finanzierungswerts) entstehen, werden übernommen
  • Vielseitig: Für Fahrzeuge, Maschinen und Photovoltaik-Anlagen
  • Schnell & unkompliziert: Mit wenigen Klicks Online zum Versicherungsschein
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Was ist eine GAP Versicherung?

Die GAP-Versicherung, auch als GAP-Deckung oder Forderungsdifferenzversicherung bekannt, dient als zusätzlicher Schutz bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen für Fahrzeuge. Im Falle eines Totalschadens deckt sie die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem noch ausstehenden Leasingbetrag. Der Begriff „GAP“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Guaranteed Asset Protection“, was auf Deutsch „Garantierter Vermögensschutz“ bedeutet.

Der Hauptzweck dieser Versicherung besteht darin, die Lücke oder Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Ausgleichsforderung eines Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrages und dem Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs zu decken. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz für den Fall, dass der Zeitwert des Fahrzeugs unter dem ausstehenden Betrag des Vertrages liegt.

Welche Voraussetzungen gelten für die GAP-Versicherung?

Um eine GAP-Versicherung erfolgreich abschließen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sicherstellen, dass Ihr Objekt angemessen durch eine Hauptversicherung geschützt ist. Diese Anforderungen variieren je nach Art des Objekts und dessen Nutzung:

  • Fahrbare und mobile Sachen: Der Standort der finanzierten Fahrzeuge, einschließlich Wasser- und Luftfahrzeuge, muss in Deutschland oder Österreich liegen. Zudem ist eine Vollkasko- oder eine gleichwertige Kaskoversicherung erforderlich. Dies gilt für alle fahrbaren und transportablen Sachen, einschließlich Kraftfahrzeuge, Anhänger, Auflieger und ähnliches.

  • Stationäre Maschinen: Für stationäre Maschinen, wie industrielle Anlagen und Produktionsausrüstungen, muss eine Inhaltsversicherung bestehen, die mindestens Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion abdeckt.

  • Photovoltaik-Anlagen: Bei Photovoltaik-Anlagen ist eine spezialisierte Elektronikversicherung erforderlich, die Schäden durch Kernrisiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion und zusätzlich Hagel abdeckt.

Wann endet die GAP-Deckung?

Die GAP-Deckung endet automatisch, sobald der zugrunde liegende Finanzierungsvertrag abläuft. Dies gilt sowohl für Leasingverträge als auch für Finanzierungsverträge, die für den Erwerb des versicherten Objekts abgeschlossen wurden.

Wichtig zu beachten ist: Eine Verlängerung des Finanzierungsvertrags führt zu einer entsprechenden Verlängerung des Versicherungsschutzes. Das bedeutet, dass die Versicherungsdauer direkt an die Laufzeit des Finanzierungsvertrags gekoppelt ist.

Es ist jedoch nicht möglich, den bestehenden Versicherungsschutz auf ein anderes Objekt zu übertragen. Sollten Sie beispielsweise ein neues Fahrzeug finanzieren, während das alte noch unter der bestehenden GAP-Versicherung steht, ist es notwendig, eine neue Versicherungspolice für das neue Fahrzeug abzuschließen.

Zusätzliche Informationen:

  • Im Falle einer vorzeitigen Aufhebung des Finanzierungsvertrags endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Aufhebung. Dies kann relevant sein, wenn das finanzierte Objekt verkauft wird oder der Vertrag aus anderen Gründen beendet wird.
  • Bei einer Verzögerung der Zahlung der Erst- oder Einmalprämie beginnt der Versicherungsschutz erst nach erfolgter Zahlung, was bedeutet, dass Schäden, die vor der Zahlung eintreten, nicht abgedeckt sind.

 

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Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme unserer GAP-Versicherung entspricht dem Finanzierungswert des versicherten Objekts zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrags. Dieser Finanzierungswert setzt sich wie folgt zusammen:

  • Anschaffungswert: Dies ist der Kaufpreis des versicherten Objekts, sei es neu oder gebraucht. Der Wert kann direkt aus dem Kaufvertrag oder aus einer entsprechenden Bewertung zum Zeitpunkt des Kaufs entnommen werden.

  • Bezugskosten: Zusätzlich zum Anschaffungswert berücksichtigt die Deckungssumme auch sämtliche Bezugskosten, die beim Erwerb des Objekts anfallen. Dies umfasst Kosten für Überführung, Zölle und Montage, die notwendig sind, um das Objekt nutzungsfähig zu machen.

Weitere wichtige Details:

  • Für Objekte, deren Finanzierungsvertrag in der Vergangenheit abgeschlossen wurde, gilt der ursprüngliche Finanzierungswert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Basis für die Versicherungssumme.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass Rabatte oder Prämien wie Diesel-, Umwelt- oder Abwrackprämien, die den Kaufpreis reduzieren, im Finanzierungswert berücksichtigt und nicht separat behandelt werden.
  • Die maximale Entschädigung, die wir im Schadenfall leisten, ist stets auf diese Versicherungssumme begrenzt.
  • Sollten Sie keine Kaufrechnung oder Bestellung vorlegen können, wird der Wiederbeschaffungswert des Objekts durch ein Gutachten eines Sachverständigen, z. B. von TÜV oder DEKRA, ermittelt.
  • Eine geleistete Anzahlung wird nicht vom Kaufpreis abgezogen, sondern muss bei der Antragstellung gesondert angegeben werden.

Wann zahlt die GAP Versicherung?

Die GAP-Deckung zahlt den Leasing-Restbetrag, bei Totalschaden oder Diebstahl Ihres Leasingobjekts oder Fahrzeugs. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt nur die Kosten für den Wiederbeschaffungswert, jedoch nicht den Restbetrag. Die GAP-Versicherung hingegen zahlt bei einem Totalschaden der versicherten Sache, zusätzlich werden notwendige Bergungskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bis zu 10 % des Finanzierungswertes, mindestens jedoch bis 5.000 Euro übernommen. Auch die Selbstbeteiligung bei einem Totalschaden wird bis max. 1000 € von der GAP-Versicherung getragen.

Schadenbeispiel für eine GAP-Versicherung:

Thomas Berger's neues Leasingfahrzeug wird bereits nach 5 Wochen in einen Unfall verwickelt, sein Auto erleidet dabei einen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung zahlt zwar den Wiederbeschaffungswert von 35.800 € zu 100 %. Die Restforderung für das Leasing beträgt jedoch 42.300 €, der gegnerische Versicherer muss allerdings nicht für die Finanzierung der restlichen Leasingverträge aufkommen. Es handelt sich um einen fremdverschuldeten Haftpflichtschaden.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Thomas Berger
Alter des Fahrzeugs5 Wochen
Wiederbeschaffungswert35.800 €
Gegnerische Versicherung100 % des Wiederbeschaffungswerts
Restforderung42.300 €
Differenzbetrag6.500 €

Die Differenz von 6.500 Euro zahlt die GAP-Versicherung.

Weitere Schadenbeispiele:

Selbstverschuldeter Vollkasko Schaden:

Einer Ihrer Mitarbeiter fährt zum Beispiel mit dem Bagger während eines Rangiervorgangs in eine Mulde, es entsteht ein Totalschaden am geleasten Fahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls beträgt 75.000 Euro, die Restforderung für das Leasing hat allerdings noch einen Wert von 90.000 Euro. Die Lücke, bzw. Differenz, von 15.000 Euro wird über die GAP-Deckung erstattet.

Totalschaden kurz vor Ende des Leasingvertrages:

Zwei Monate vor Beendigung der Leasingzeit erleidet Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungspreis für das Auto liegt 4.000 € unter dem kalkulierten Rücknahmewert der Leasinggesellschaft. Die Lücke von 4.000 € wird unter Berücksichtigung der Restforderung aus dem Leasingvertrag über die Differenzdeckung erstattet. Ihre Kfz-Versicherung zahlt den Schaden für das Auto und die GAP-Deckung übernimmt die Lücke für das Fahrzeug-Leasing, Sie müssen nichts zahlen!

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Fragen und Antworten zur GAP-Versicherung

Wie sinnvoll ist eine GAP-Versicherung?

Eine GAP-Versicherung ist sinnvoll, wenn das finanzielle Risiko im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hoch ist, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder anderen teuren Objekten. Wenn der Restwert Ihres Fahrzeugs oder Objekts unter den ausstehenden Finanzierungsbetrag fällt, kann eine GAP-Versicherung die Differenz abdecken. Dies ist oft der Fall bei Fahrzeugen der gehobenen Mittel- und Oberklasse.

Hinweis: Wenn Ihre Kfz-Versicherung eine Neuwertentschädigung beinhaltet, die über die gesamte Laufzeit des Leasing- oder Finanzierungsvertrags besteht, kann der Bedarf für eine GAP-Versicherung reduziert sein. Beachten Sie, dass eine Neuwertentschädigung üblicherweise auf die ersten 24 Monate nach der Erstzulassung begrenzt ist.

Was kostet die GAP Deckung?

Die Kosten für eine GAP-Deckung können variieren. Einige Leasing- oder Finanzierungsverträge können bereits eine GAP-Versicherung enthalten, was zusätzliche Kosten eliminieren würde. In anderen Fällen kann sie als eigenständige Police erworben werden, wobei die Preise je nach Versicherer und den gewählten Bedingungen variieren.

Was kann versichert werden?

Eine GAP-Versicherung kann für eine Vielzahl von Objekten abgeschlossen werden, darunter Fahrzeuge wie PKWs, LKWs, Busse, Wohnmobile sowie spezialisierte Ausrüstungen wie Baumaschinen und Photovoltaik-Anlagen.

Wie ist die Versicherungssumme zu bilden?

Die Versicherungssumme entspricht dem Kaufpreis der versicherten Sache (neu oder gebraucht), ohne Anschaffungsnebenkosten. Wenn kein Kaufpreis festgelegt ist, wird der Einstandspreis herangezogen. Ist dieser unbekannt, wird die unverbindliche Preisempfehlung als Versicherungssumme verwendet.

Was entschädigen wir maximal?

Die maximale Entschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Diese Summe definiert den Höchstbetrag, den wir im Schadenfall leisten.

Was umfasst die Optimaldeckung?

Die Optimaldeckung bietet Entschädigungen auch bei Teil- und Reparaturschäden. Dies schließt Wertminderungen nach einem Unfallschaden ein, wenn Ihnen von der Leasinggesellschaft ein Minderwert angerechnet wird.

Welche Dokumente benötige ich im Schadensfall?

Im Schadenfall benötigen Sie das Schadengutachten, Kopien der Ablöseforderung Ihrer Bank oder Leasinggesellschaft, der Abrechnung Ihrer Hauptversicherung und Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrags.

Beratung zur GAP-Deckung

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre persönliche Ansprechpartnerin Isabella Spalke wenden:

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