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Bernhard Assekuranzmakler
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Unsere Eventversicherung

Sorglos feiern mit umfassendem Schutz

  • Sofortige Versicherungszusage und Police
  • Exklusive Tarife
  • Unterstützung bei Schadensfällen
  • Umfangreicher Schutz

ab 98€ pro Event

                   ► unsere Tarife

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
  • Dtl. Versicherungsmakler mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Wir bieten Eventversicherungen für alle möglichen Veranstaltungsarten

  • Jubiläen, Schulfeiern, Betriebsausflüge

  • Informations-Veranstaltungen, Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse, etc.

  • Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare

  • Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden

  • Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus

  • Sportwettkämpfe

  • Bundes- und Landestreffen, Zeltlager

  • Tanz- und Theaterveranstaltungen, Kabarett und Varieté, Kulturtage und -festivals

  • Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys

  • Open-Air-Festivals und Freiluft-Aufführungen, Open-Air-Kino

  • Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen

     

Versicherungsumfang der Eventversicherung

  • Schäden an Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und Helfern des Veranstalters,

  • Schadenersatzansprüche bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht an und durch die zu betreuenden Minderjährigen,

  • Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu aber und auch an gemieteten oder geliehenen (d.h. auch unentgeltliche überlassenen) beweglichen Sachen (gilt nicht für Kfz) in Abweichung von den AHB,

  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs-, sowie Streu- und Räumpflicht),

  • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Umbau/Renovierung) bis zu einer Bausumme von 1.000.000,00 €,

  • Be- und Entladeschäden aus und an fremden Kraftfahrzeugen,

  • Tätigkeitsschäden,

  • Prüfung der Haftpflichtfrage, d.h. die Befriedigung der berechtigten Ansprüche, aber auch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche

Schützen Sie Ihr Event vor bösen Überraschungen

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Weitere Informationen zu unseren Eventversicherungen

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.

  • Pauschal für Personen- und/oder Sachschäden 5.000.000 €

  • Vermögensschäden 300.000 €

  • Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Gebäude) im Rahmen des Regressverzichtsabkommens 2.000.000 €

  • Be- und Entladeschäden (Be- und Entladen von KFZ) 1.000.000 €

  • Schäden an Sachen der Mitarbeiter /Mithelfer (Belegschaftshabe) 1.500 €

  • Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 10.000 €

  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden 10.000 €

  • Pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht 5.000.000 €

  • Pauschal für die Umweltschaden-Versicherung 5.000.000 €

Selbstbeteiligungen je Schadenfall

10 % mind. 50 € max. 500 €

  • Für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen

  • Für Schäden an gemieteten, beweglichen Sachen

  • Für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden

  • Für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe)

Leistungen die zusätzlich abgeschlossen werden können

  • Schäden an Geräten und Anlagen durch Kurzschluss oder Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (geht über separate Veranstaltungsversicherungen wie z.B. Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen, Musikinstrumente, Zelte, etc.).

  • Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten-Rennen, an Box- oder Ringkämpfen, an erlebnispädagogischen Maßnahmen, Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen,

  • Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten, besonders risikoreiche Aktivitäten,

  • Besitz oder Betrieb von festen Einrichtungen wie Kultur-, Kommunikations- oder Jugendzentren, Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours,

  • Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.),

  • Boots-Haftpflicht und Tierhalter-Haftpflicht für das Veranstalterrisiko,

  • Boots-Kasko für Segel- und/ oder Motorboote (geht über separate Jahresversicherungen),

  • Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u. ä.

Grundsätzliche Ausschlüsse

  • vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (z.B. die Haftung als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 a BGB),
  • Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation,

  • Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander,

  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung,

  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,

  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus);
    Achtung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z.B. das Ein- und Aussteigen.

Unsere Versicherungslösungen für

 

 

Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Gemeinnützige Events

  • Tanz- und Theaterveranstaltungen
  • Sportwettkämpfe
  • Weihnachtsmarkt
  • Dorffest
  • u.v. m.

ab 98 € pro Veranstaltung

► Jetzt abschließen

Eventversicherung Gewerbe

Gewerbliche Events

  • Betriebsausflüge
  • Open-Air-Festivals
  • Ausstellungen, Messen
  • Tagungen, Lehrgänge, Vorträge, Seminare
  • u.v. m.

ab 118 € pro Veranstaltung

► Jetzt abschließen

Private Veranstaltungen Eventversicherungen

Private Events

  • Geburtstagsfeiern
  • Hochzeiten
  • Klassentreffen
  • Jubiläen
  • u.v. m.

ab 69,30 € pro Veranstaltung

► Jetzt abschließen

Fragen & Antworten

Gilt die Eventversicherung auch im Ausland?

  • Die Versicherung gilt Europaweit* - bezogen aber auf den Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme.
  • Weltweiten Schutz ist nur auf Anfrage möglich.

*Innerhalb und zwischen den Staaten Europas (geografische Grenzen), jedoch nicht der Staaten der GUS, sowie dem asiatischen Teil der Türkei.

Welche Personen sind alles versichert?

  • Personen, die vom Veranstalter beauftragt wurden, die Aufsicht, Leitung, Durchführung und Überwachung zu übernehmen, sowie Helfer und andere Beteiligte, die in dieser Funktion tätig sind.
  • Teilnehmer der Veranstaltung, sofern sie nicht bereits durch eine andere Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  • Jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, einschließlich möglicher Ansprüche untereinander (außer von Verwandten ersten Grades). Diese Deckung tritt ein, wenn keine private Haftpflichtversicherung zur Verfügung steht (Subsidiär-Deckung).

Schadenbeispiele

  • Personenunfall: Während einer Veranstaltung stürzt ein Teilnehmer über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich schwer. Da der Veranstalter für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich ist, könnte er für die medizinischen Kosten und eventuelle Schmerzensgelder haftbar gemacht werden.

  • Sachschaden: Während eines Events wird versehentlich ein teures Kunstwerk beschädigt. Die Veranstalterhaftpflicht würde die Reparaturkosten oder den Wert des Kunstwerks abdecken, da der Veranstalter die Verantwortung für die Sicherheit der Ausstellungsgegenstände trägt.

  • Verpflegungsbedingte Erkrankungen: Bei einem Fest kommt es aufgrund unsachgemäßer Lebensmittelhandhabung zu einer Lebensmittelvergiftung bei mehreren Teilnehmern. Die Veranstalterhaftpflicht könnte für die medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche aufgrund der erlittenen Krankheiten haften.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

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Hohe Kundenzufriedenheit

Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Weitere Fragen & Antworten

Falls Ihre Fragen zur Eventversicherung auf diesen Seiten noch nicht ausführlich genug behandelt wurden, steht Ihnen unser Team für Gewerbeversicherungen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Schützt die Geschäftsführung und Aufsichtsräte vor persönlicher Haftung.

  • Deckt Vermögensschäden
  • Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten
  • Wichtig bei Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen

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Schützen Sie sich mit der Betriebshaftpflicht vor Personen- und Sachschäden Ihrer Mitarbeiter

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  • Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten
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Schützt das Inventar Ihres Unternehmens vor Schäden.

  • Deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl
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