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Bernhard Assekuranzmakler
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Versicherungslösungen für die THW-Jugend

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Versicherungen für die THW-Jugend

Bereits seit einigen Jahren hat der THW- Jugend e.V. zusammen mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH ein Versicherungspaket geschnürrt, welches gewährleistet, dass Lösungen zu verschiedensten versicherungstechnischen Fragen aufgezeigt werden und die Untergliederungen der THW-Jugend e. V. entsprechend beraten und deren Schadensfälle sachgerecht abgewickelt werden können.

In diesem Bereich möchten wir Sie über die für die THW- Jugend bestehenden Versicherungsmöglichkeiten informieren.

Pauschal für alle Mitglieder bestehende Versicherungen

Haftpflichtversicherung für die THW - Jugend

Diese Versicherung besteht pauschal für alle Mitglieder der THW - Jugend. Sie sichert alle Mitarbeiter oder ehrenamtlich tätigen Personen ab, für den Fall, dass Sie während Ihrer Tätigkeit für den Verein einen Dritten schädigen (z.B. durch Verletzung der Informationen zur Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit).
Abgesichert sind dabei alle sich aus der Satzung ergebenden Maßnahmen und Veranstaltungen.

Versicherungsumfang der gesetzlichen Haftpflicht

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte)
  • Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Betreuer an und durch Minderjährige, Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten durch den Vorstand
  • Im Ausland vorkommende Schadensereignisse (ohne USA/ Kanada)
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z. B. Verkehrssicherungspflicht, Streu- und Räumpflicht)

 

Weitere Leistungen der Haftpflicht

Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte)

  • Aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus Teilnahme an Ausstellungen, Messen und satzungsgemäße Reisen- und Freizeitmaßnahmen in den USA/ Kanada
  • Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel bis 10.000,00 € (Selbstbehalt 10 % mind. 100,00 €, nicht Schlüssel von Tresoren, Möbeln oder anderen beweglichen Sachen, keine Ansprüche aus Folgeschäden, wie z.B. Einbruch)
  • Versichert sind: Landeshelfervereinigung, angeschlossene Ortsvereine, Mitglieder, Helfer, Angestellte, Arbeiter
  • Mietsachschäden, das sind Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen (Immobilien) in Abweichung von §4 Abs. 6a AHB
  • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 1.000.000,00 €,
  • Be- und Entladeschäden aus und an fremden Kraftfahrzeugen 
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden 
  • Umweltschäden durch oberirdische Öltanks bis 5.000 Liter Inhalt,
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden
  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche

Versicherte Risiken

die sich aus der Satzung ergebenden Maßnahmen und Veranstaltungen wie:

  • eigene Veranstaltungen, Spiele, Wanderungen, Freizeiten, gesellige Zusammenkünfte, Reisen,
  • nicht organisierter Verbandssport (nicht aber Boxen, Schießen (auch Bogenschießen) oder die sog. Risiko-Sportarten (z.B. Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Bungee-Springen)),
  • Flohmärkte, Ausstellungen (aber keine Exponate), Umweltaktionen,
  • Seminare, Tagungen, Kurse, Lehrgänge, Sitzungen, Ausbildungen (aber keine Praktika in Betrieben),
  • Besitz und Betrieb von Geschäftsstellen, Büros, Verwaltungen, Informations- und Beratungsstellen,
  • Halten und Gebrauch von eigenen Kraftfahrzeugen bis 6 km/h, eigenen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sowie von eigenen nichtselbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
  • Lagerung von geringfügigen Mengen gewässerschädlicher Stoffe und Flüssigkeiten (Umweltbasis).

Geltungsbereich

Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten, in Abweichung von § 4, Abs. 3 der AHB. 

Versicherter Personenkreis

Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der THW-Jugend sowie alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder (persönliche gesetzliche Haftpflicht). Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mitarbeitenden Betreuer/ Innen für Schäden an Dritten in Ausübung ihres Dienstes, nicht gegen den Dienstherrn. Alle Aufsichtführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisation stehen.

Deckungssummen

Die Deckungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.

  • 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
  • 100.000,00 € für Vermögensschäden gem. besonderer Bedingungen
  • 50.000,00 € für sonstige Mietsachschäden an Gebäude/Räumen
  • 50.000,00 € für Allmählichkeits- und Abwasser-Schäden
  • 50.000,00 € für Schäden an fremden Kraftfahrzeugen durch Be-/Entladen
  • 50.000,00 € für Tätigkeitsschäden
  • 10.000,00 € für Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftshabe
  • 10.000,00 € für das Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • 3.000.000,00 € pauschal für die Umweltbasis – Haftpflicht

Bitte beachten Sie die Selbstbeteiligungen. 

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)

  • vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen (das ist z.B. die Haftung als Reisever-anstalter nach dem Reisevertragsrecht § 651 BGB),
  • Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation,
  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung,
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,
  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen, (ausgenommen Ruderboote und Kanus); Ach-tung: Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch z.B. das Ein- und Aussteigen,
  • Glasbruchschäden, sofern sich die THW-Jugend selbst dagegen versichern kann (d.h. über eine Glasbruch-Versicherung in den eigenen Räumlichkeiten, Büros etc.).

Zusätzlich versicherbare Risiken (auszugsweise)

  • Besitz oder Betrieb von Zeltplätzen, Skateboard fahren, Halfpipes, Kletterwänden oder –Parcours,
  • Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, Luftfahrt-Risiken wie Ballon, Segelfliegen, Verleih von Airtramps, 
  • Hüpfburgen, Bungee-Running-Anlagen u.ä., auch von Booten oder Fahrrädern, 
  • Verleih von Fahrzeugen (Bussen, Anhängern etc.) an andere Organisationen, Kraftfahrzeuge ohne amtl. Zulassung aus dem 
  • Betriebsgelände, Haftpflicht für Segel-/Motorboote.

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) und besondere Vereinbarungen (HAFT THW) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. 

Selbstbeteiligungen je Schadenfall

  • 10%, mind. 100,00 € für Mietsachschäden an Gebäuden
  • 20%, mind. 100,00 € für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen
  • 20%, mind. 100,00 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
  • 10%, mind. 100,00 € für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/Mitglieder (Belegschaftshabe)
  • 10%, mind. 100,00 € für Schäden durch den Verlust von Dienstschlüsseln
  • pauschal 10,00 € für gegenseitige Sachschäden der mitversicherten Personen und Organisationen untereinander

Informationsblatt

Online Schadenmeldung

Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung. 

Kundennummer: 17054

Versicherungsscheinnummer: 30-4570113-07

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Unfallversicherung für Mitglieder der THW-Jugend

Die Vereins-Gruppenunfallversicherung wurde pauschal für alle Mitglieder der THW-Jugend abgeschlossen.
Mitversichert sind hier Unfälle, die einem Mitglied oder Teilnehmer bei einer Tätigkeit für die THW-Jugend wiederfahren.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Bergungskosten
  • Invalidität
  • Kosmetische Operationen
  • Genesungsgeld
  • Todesfall
  • Krankenhaus-Tagesgeld

 

Versicherte Risiken

Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen unerwartet auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Versichert ist auch der Tod durch Blitzschlag, Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren), Ersticken und Ertrinken. Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten. Mitversichert sind auch die Unfälle bei sportlichen Betätigungen (z.B. auch beim Skifahren oder bei Selbstverteidigungskursen, allerdings hier die Ausschlüsse beachten!)  Dazu sind ebenfalls die Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung versichert.

Deckungserweiterung für die THW-Helfer (Mitglied in der THW-Jugend)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der AUB sowie der Zusatzbedingungen auch auf Unfälle, die der Versicherte in Ausübung des Dienstes als THW-Helfer, und zwar bei Beteiligung einer allgemeinen Veranstaltung, einschließlich körperlicher und sportlicher Ausbildung, bei Einsätzen und technischer Hilfeleistung des THW, auch bei Ausführung der damit im Zusammenhang stehenden Aufträge erleidet. Bei Lehrgängen, Schulungskursen und Tagungen besteht für die Teilnehmer ununterbrochener Versicherungsschutz von der Abfahrt zu den Lehrgängen, Schulungskursen und Tagungen bis zur Wiederkehr. Versicherungsschutz besteht auch bei Übungen und Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG9) einschließlich dienstlicher Tätigkeiten im Spannungsfall, soweit der versicherte Helfer hierzu herangezogen wird. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch mit dem Zeitpunkt der Erklärung des Verteidigungsfalles. Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zum und vom Dienst, wie auch beim Verkehr zwischen den einzelnen Dienst- bzw. Einsatzstellen gleichviel, ob und welche Transportmittel dabei benutzt werden sowie auf Reisen und Wegen im Auftrag des Technischen Hilfswerkes und der THW-Jugend. Der Einschluss von Unfällen bei der Benutzung von Hubschraubern und Flugzeugen bei Übungen und Einsätzen ist eingeschlossen; das fliegende Personal ist aber ausgeschlossen. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die sich der Versicherte bei ei-nem dienstlich bedingten freiwilligen oder unfreiwilligen Aufenthalt im Wasser zuzieht.

Versicherter Personenkreis

  • Mitglieder
  • THW-Helfer
  • Honorarkräfte
  • Festangestellte

Geltungsbereich

Weltgeltung, ausgenommen in Kriegsgebieten.

Versicherungssummen

  • 50.000,00 € für den Todesfall (Erwachsene)
  • 10.000,00 € für den Todesfall (Kinder und Jugendliche)
  • 500.000,00 € 100.000,00 € Grundsumme mit 500% Progression, d.h. 500.000,00 €bei 100% iger Voll-Invalidität
  • 10.000,00 € für kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • 10.000,00 € für Kurkostenbeihilfe nach einem Unfall
  • 10.000,00 für die Bergungskosten
  • 50,00 € für Krankenhaustageggeld mit Genesungsgeld

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AUB)

  • nicht angemeldete Festangestellte und hauptberufliche Mitarbeiter sowie Honorarkräfte, Unfälle auf den Wegen von oder zu den Veranstaltungen, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. private Einkäufe, Umzug etc.) unterbrochen wird,
  • Teilnehmer
  • Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen,
  • Unfälle auf Fahrveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, Luftfahrtunfälle (Segelfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Paragliding u. ä.), Risiko-Sportarten wie Bungee-Springen, Flaschentauchen u. ä.
  • nicht versichert sind alle Arten von Behandlungs- und Heilkosten sowie Tagegeldern,
  • Infektionskrankheiten,
  • ausgeschlossen sind  auch  Unfälle,  die  durch  Alkoholeinwirkung  verursacht  sind  bzw.  unter  Medikamenten- oder unter Drogeneinfluss eingetreten sind (grobe Fahrlässigkeit).

Unfallmeldungen

Bei schwerwiegenden Verletzungen bzw. in Todesfällen ist der Versicherungsmakler oder die Versicherungsgesellschaft sofort, d.h. innerhalb von 24 Stunden zu verständigen. Wichtig sind die Angaben über den Schadentag, den Schadensort, die verletzte(n) Person(en), die Art der Verletzungen, das behandelnde Krankenhaus bzw. die behandelnden Ärzte. Die verletzte Person ist verpflichtet, die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Daneben gibt es für alle anderen denkbaren Bereiche und Personen individuelle Versicherungsmöglichkeiten, auch Sondertarife für Einzelunfallversicherungen von Vereinsmitgliedern oder Mitarbeitern sowie deren Angehörigen.

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfall -Versicherung (AUB), Zusatzbedingungen für die Gruppenunfall- und für die Kinderunfallversicherung, besondere Vereinbarungen (UNFJUGEND) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Informationsblatt

Online Schadenanmeldung

Kundennummer: 17054

Versicherungsscheinnummer: 35-0315644-47

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Rechtsschutz für Mitglieder der THW - Jugend

Die Rechtsschutzversicherung wurde pauschal für jedes Mitglied der THW - Jugend vereinbart und übernimmt die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie die Entschädigung für Zeugen und Sachverständen, die das Gericht heranzieht, für die vereinbarten Rechtsschutzfälle.

Für den Download stellen wir Ihnen hier das versicherte Rechtsschutzpaket zur Verfügung.

Versicherungsumfang der Rechtsschutz

Zu den Leistungen gehören:

  • Gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie Kosten des Gerichtsvollziehers
  • Kosten des für die Verteidigung erforderlichen Gutachters bei Straf- oder Ordnungswidrigkeiten
  • Kosten des Rechtsgegners, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist

 

Versicherungsumfang

Vereins- inkl. Vertrags-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung).

Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen (z.B. nach § 823 BGB), auch wegen Gebäude- und sonstiger Schäden an Grund und Boden.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen aus Ar-beitsverhältnissen mit Mitarbeitern.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse).

Vertrags-Rechtsschutz
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gem. Klausel 2 ARB 2000/2 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam-menhang mit der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- oder sonstigen Vereinsräumen, beim Kauf von Geräten und Anlagen, Mobiliar und Material, auch bei Reparaturarbeiten an Geräten und Gebäuden.

Fahrer-Rechtsschutz


Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer fremder Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, die dem Fahrer weder gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind) im Auftrag der THW-Jugend.

Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse.

Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und Verfahren vor Verwaltungsgerichten aus den gleichen Gründen.

Versicherter Personenkreis

    Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter /innen der THW-Jugend sowie alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder,
    Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mitarbeitenden Betreuer/innen, jeweils für ihre Tätigkeit gemäß der Satzung der THW Jugend.

    Geltungsbereich

    Versicherungsfälle in Europa.

    Versicherungssummen

      1. für den Vereins-Rechtsschutz
      • 300.000,00 €        je Schadenfall

      2. für den Fahrer-Rechtsschutz
      • 300.000,00 €        für Europa-Deckung
      • 50.000,00 €        für Welt-Deckung

      zusätzlich für Strafkautionen: bis 100.000,00 € (Darlehensweise)

      Ausschlüsse (auszugsweise aus den Bedingungen)

        Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,

        • aus der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (dies ist eine Aufgabe der Haftpflicht-Versicherung),
        • aus Streitigkeiten mit Zuschussgebern vor Amts- oder Verwaltungsgerichten,
        • aus Vertragsstreitigkeiten in Zusammenhang mit Leasing- und Mietverträgen, sowie Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
        • aus Konkurs- und Insolvenzverfahren,
        • aus Streitigkeiten aus dem Vereinsrecht,
        • aus Streitigkeiten wegen der Nichtzahlung von Gebühren, Kosten oder Reisepreisen,
        • aus der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
        • bei einer reinen Rechtsberatung, sofern diese nicht zur Abwehr einer Klage dient, die unter den Versicherungsschutz fallen würde (z.B. ein Vergleich über eine Abfindung mit einem gekündigten Mitarbeiter, der sonst vor dem Arbeitsgericht klagen würde),
        • bei einem Wechsel des Rechtsanwaltes während eines laufenden Verfahrens (die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nur dann bezahlt, wenn die Versicherung vorher einem Anwaltswechsel zustimmt).

        Wartezeiten

        Drei Monate für Vertrags-, Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Führerscheinrechtsschutz, soweit es sich bei letztem Verfahren wegen körperlicher oder geistiger Mängel handelt, ferner für den Kraftfahrzeugvertragsrechtsschutz und für den Grundstücks- und Mietrechtsschutz.
        Keine Wartezeiten bestehen für Strafrechts-, Schadenersatz- und Führerscheinrechtsschutz wegen Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift.

        Vertragsgrundlagen

        Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 94 bzw. ARB 2000), speziell nach § 24, für den Fahrer-Rechtsschutz zusätzlich § 22.

        Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

        Schadenfälle

        Sprechen Sie vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Kostenübernahme besteht.

        Informationsblatt

        Schadenanmeldung Online

        Kundennummer: 17054

        Versicherungsscheinnummer: 49-0403669-90

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        Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

        Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reise-Veranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
        Die Reiseveranstalterhaftpflicht übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme:

        • 7.500.000,00 € für Personenschäden
        •    750.000,00 € für Sachschäden
        •      75.000,00 € für Vermögensschäden

         

        Allgemeine Infomationen

        Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.

        Wer ist Reiseveranstalter?
        Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden.
        Eine touristische Leistung ist dann erheblich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der Kombination ausmacht oder ein wesentliches Merkmal ist oder als solches beworben wird.
        Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro unterliegen nicht dem Reiserecht.
        Eigenständigen touristischen Leistungen nach § 651a Abs. (3) BGB sind u.a.:

        • die Reise (Bus, Bahn, Schiff, Flug)
        • die Unterkunft
        • Verpflegung
        • Eintrittskarten für Veranstaltungen
        • Sportveranstaltungen
        • Ausflüge oder Themenparks
        • Führungen
        • Die Vermietung von Sportausrüstungen (etwa Skiaus-rüstungen)
        • die Leitung der Gruppe


        Wer für eine beworbene Pauschalreise die Anmeldung entgegennimmt und ggf. zusätzlich den Reisepreis erhebt, ist als Reisevermittler tätig und sollte sich ebenfalls absichern und den Reiseveranstalter in der Ausschreibung nennen.

        Versicherungsumfang

        Der Versicherer gewährt den versicherten Organisationen und seinen Bevollmächtigten Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter für den Fall, dass sie von Teilnehmern an von ihnen veranstalteten Reisen für während der Reise auftretenden Ereignissen, aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsprechung) in Anspruch genommen werden.


        Als versichertes Ereignis im Sinne der Bedingungen gelten:

        • der Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden),
        • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.


        Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden erstreckt sich auf die typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters, zu denen u.a. gehört:

        • Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung ihrer Leistungen,
        • Zusammenstellung von Einzelleistungen, 
        • Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten,
        • Bearbeitung der Reiseanmeldung,
        • Organisation, Reservierung und zur Verfügung Stellung der Leistungen gemäß Reisevertrag,
        • Ausstellung und Absendung von Reiseunterlagen,
        • Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln (sofern diese ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages sind).

        Der Versicherungsschutz umfasst:

        • die Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. der Haftpflichtansprüche,
        • die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche,
        • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

        In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen führt die Versicherungsgesellschaft auf ihre Kosten im Namen der versicherten Organisation.
        Der Versicherungsschutz gilt weltweit

        Versicherter Personenkreis

          Die für die versicherte Organisation tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen (Erfüllungshilfen) sind mitversichert; ferner die Mitarbeiter/innen (Reiseleiter/innen, etc.) aus ihrer beruflichen Tätigkeit für sie als Reiseveranstalter

          Ausschlüsse (auszugsweise aus den Bedingungen)

            für Personen- und/oder Sachschäden:
            Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Gefahren, die verbunden sind mit

            • dem Besitz, Halten oder Betrieb von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen aller Art, es sei denn, es handelt sich um Fahrzeuge der für den Versicherungsnehmer direkt oder indirekt tätigen Unternehmer (Leistungsträger), die zur Beförderung der Teilnehmer/innen an einer vom Versicherungsnehmer veranstalteten Reise benutzt werden,
            • dem Betrieb von Hotels, Gaststätten, Bars oder ähnlichen Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst,
            • Krieg oder kriegsähnliche Zustände (Bürgerkrieg, Aufruhr).


            für Vermögensschäden:

            Nicht versichert sind folgende Eigenschaften oder Tätigkeiten:

            • Besitz und Betrieb von Reisebüros,
            • Besitz und Betrieb von Hotels oder sonstigen Unterkünften, Gaststätten, Restaurants, Bars und gleichartige Unternehmen,
            • Durchführung von Reisen mit eigenen Transportmitteln (z.B. Bus) einschließlich der hierfür vorgenommenen Verkaufs-, Reservierungs- und Auskunftstätigkeiten,
            • Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, da dies kein Schadenersatzanspruch.


            Abgrenzung des Versicherungsschutzes bei Vermögensschäden:

            Ist der Preis der erhaltenen Reisedienstleistungen geringer als der Preis der gebuchten Reisedienstleistungen, so sind die sich daraus ergebenden Ansprüche auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Reisepreises vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

            Selbstbeteilligungen

            Bei Sachschäden:                      pauschal 500,00 €
            Bei Vermögensschäden:             10% min. 25,00 € höchstens aber 500,00 €

            Vertragsgrundlagen

            Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (Generali AHB 2012), allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden (Generali AVB 2012), Risikobeschreibungen sowie besondere
            Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
             

            Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

            Anmeldung und Abrechnung

            Die jeweiligen Reisen/Fahrten müssen nicht im Vorfeld angemeldet werden, sie sind pauschal versichert.

            Informationsblatt

            Schadenanmeldung Online

            Kundennummer: 17054

            Versicherungsscheinnummer: 2-25.409.693-8/100581

            zur Schadenmeldung

            Zusätzlich durch die Gliederungen abschließbare Versicherungen

            KFZ-Tagesversicherung für THW-Fahrzeuge

            Für THW-Fahrzeuge, die nicht dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen und der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen zur Nutzung kurzfristig überlassen werden. 

            • Haftpflichtversicherung
            • Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung

             

            Versicherungsumfang

            Haftpflicht-Versicherung

            Personen-, Sach- und Vermögensschäden von geschädigten Dritten, die durch selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder, Helfer, Angestellten und Arbeiter der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen entstehen.
            Die Deckungssumme beträgt 100 Mio. € pauschal, max. aber 15 Mio. € je geschädigte Person.

            Vollkasko-Versicherung


            Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Personen, die durch selbst- und Fremdverschuldete Unfälle sowie auch durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen.
            Mehrwerte bei Lkw sind prämienfrei mitversichert.
            Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 300,00 €.

            Teilkasko-Versicherung

            Schäden, die durch Brand, Entwendung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwem-mung, durch Zusammenstoß mit Haarwild sowie Glasbruch.
            Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 150,00 €.

            Versicherbare Fahrzeuge

                  Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf die Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind (Kfz-Halter) und mit dem Einverständnis der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk von der THW-Jugend oder deren THW-Helfervereinigungen sowie dessen Mitgliedern, Helfern, Angestellten und Arbeitern zu Fahrten genutzt wird, für die die Bundesrepublik Deutschland keine Haftung übernimmt.

                  Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AKB)

                      • Keine Dienstfahrt ist die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
                      • Unfälle, die grob fahrlässig verursacht wurden (darunter fällt z. B. auch Trunkenheit am Steuer!)
                      • Brems-, Betriebs-, Motor-, Reifen- und reine Bruchschäden,
                      • Unfälle infolge vorsätzlicher Ausführung von Verbrechen und Vergehen oder bei Fahrten, die ohne Wissen und Willen des Halters vorbereitet, ausgeführt und ausgedehnt werden,
                      • Unfälle bei Fahrten zu Privatzwecken, die nicht im Rahmen der Tätigkeit für die versicherte Organisation erfolgen; dies gilt auch für Unterbrechung der Dienstfahrt für private Besorgungen und für die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.

                      Geltungsbereich

                      EU-Staaten, Fahrten in nicht EU-Staaten sind anfragepflichtig!

                      Anmeldungen

                      Die Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung erfolgt mit beigefügtem Anmeldeformular. Wichtig sind dabei unbedingt die folgenden Daten:

                      • zu versicherndes Fahrzeug (Art, Hersteller, Typ, amtl. Kennzeichen)
                      • Beginn und Ablauf bzw. bei Versicherung nur die Hin- und Rückfahrt, die Tage, an denen die Versicherung gelten soll (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr)
                      • möglichst Bankverbindung und Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren.


                      Sollte eine Abbuchung vom Konto nicht möglich sein, muss die Einmalprämie unbedingt vor Antritt der Fahrt auf das Konto der

                      Bernhard Assekuranzmakler GmbH
                      Volksbank Raiffeisenbank Starnberg
                      IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00
                      BIC GENODEF1STH


                      überwiesen werden. Bitte den Beleg gut aufbewahren, er gilt als Versicherungsnachweis. Bitte als Vermerk „THW-Tages-Versicherung, amtl. Kennzeichen und Verein/Verband“ angeben.
                      ACHTUNG: Da es sich hier nur um eine kurzfristige Versicherung handelt, erfolgt keine Rechnungsstellung! Sollten Sie für Ihre Buchhaltung einen Beleg benötigen, bitte anrufen und anfordern.

                      Kosten (inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer)

                      Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs und endet mit dessen Rückgabe. Übernahme- und Rückgabetag sind als volle Tage in die Versicherungsdauer einzubeziehen. Die Berechnung der Versicherungs-prämie erfolgt in Schritten von 3 Tagen. Für den Einsatz über das Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr wird einmalig die 3-Tagesprämie berechnet.

                      für PKW und Anhänger bis 3 t Nutzlast

                      Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 15,00 €.

                      für LKW und Anhänger über 3 t Nutzlast

                      Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 24,00 €

                      Vertragsgrundlagen

                      Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB), speziell die Abschnitte A, C und D, die Sonderbedingungen für die Fahrzeug-Vollversicherung, sowie Risikobeschreibungen und besondere Vereinbarungen zum Rahmenvertrag THW Jugend e.V. Kfz-Tagesversicherung.

                      Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte undder Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

                      Schadenmeldungen

                          Ist ein Schaden oder Unfall durch eine der versicherten Ursachen entstanden, so ist bei Ver-
                          schulden oder Mitverschulden Dritter dieser zunächst gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
                          Zur Regulierung eines Schadenfalles unbedingt die folgenden Unterlagen einreichen:


                          Für alle Schäden:

                          • ein ausgefülltes und unterzeichnetes Schadenformular,
                          • eine Bestätigung des Vorstandes, dass es sich um eine offizielle Dienstfahrt handelte,
                          • eine Bestätigung, von welcher Polizeidienststelle der Unfall aufgenommen wurde,
                          • auf Anforderung die Anmeldung zur Dienstfahrt-Versicherung bzw. den Überweisungsbeleg.


                          Für Fahrzeugschäden:

                          • einen Kostenvoranschlag mit Fotos.

                          Achtung: Ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 € (abhängig vom Fahrzeugalter) oder bei einem
                          vermuteten Totalschaden ist unbedingt ein Kaskogutachten der Versicherungsgesellschaft einzu-
                          holen. Die Kosten für ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht übernommen


                          Für Personenschäden:

                          • eine Unfallmeldung der verletzten Person



                          Todesfälle oder schwerwiegende Verletzungen mit längerfristigem Krankenhausaufenthalt bitte unbedingt sofort, d.h. innerhalb von 24 Stunden telefonisch, per mail oder per Telefax melden.

                          Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung

                          Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur KFZ-Tagesversicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com. 

                          Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung 

                          Informationsblatt

                          Online Schadenmeldung

                          Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung

                          zur Schadenmeldung

                          Zeltversicherung für Maßnahmen der THW-Jugend

                          Großzelte haben durch aufwändige Herstellungskosten und neuartige Materialien einen erheblichen Wert. Sorgfältige Behandlung und sachgemäße Aufbewahrung bzw. Aufstellung sind da selbstverständlich. Aber Trotz aller Vorsicht lassen sich Schäden nicht vermeiden, z.B. beim Transport oder Gebrauch, durch Elementarschäden, durch vorsätzliche Beschädigung von Außenstehenden, dies gilt vor allem auch beim Verleih an andere Organisationen.

                          Versicherbar sind über diesen Rahmenvertrag Großzelte mit einem Anschaffungsneuwert von mind. 2.000,00, € sowie auch die dazugehörende Einrichtung (Küchen-, Schlaf-, Sanitäts-, Restaurationszelte).

                          Versicherte Risiken

                          Der Versicherer leistet Entschädigung für die versicherten Sachen bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust, insbe-sondere bei Schäden durch:

                          • höhere Gewalt, insbes. durch Sturm (erst ab Windstärke 8!), Hagel,
                          • Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis,
                          • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion,
                          • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und elementare Ereignisse,
                          • Einbruchdiebstahl, Unterschlagung, Raub und räuberischer Erpressung,
                          • Transport.

                          Versicherbare Sachen (Beispiele)

                          Grundsätzlich ist eine Aufstellung (Neuwert) einzureichen; versichert sind die in der Anmeldung aufgeführten

                          • Zelte
                          • Zubehörteile

                          Geltungsbereich

                          • Bundesrepublik Deutschland oder
                          • Europa (geographischer Begriff) oder
                          • weltweit.

                          Versicherungssummen

                          Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des
                          Schadenfalles neue Zelte, Sachen und Geräte gleicher und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen, abzüglich eines den Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert)

                          Tarif

                          1. Geltungsbereich Deutschland

                          Deckung (Feuer, Sturm/ Hagel, Transport, Elementarschäden):

                          • bis 25.000,00 € : 19,00 € am Tag
                          • bis 50.000,00 € : 29,00 € am Tag
                          • über 50.000,00 € : nur auf Anfrage

                          2. Prämien Geltungsbereich Europa

                          50 % Zuschlag 

                          3. Prämien Geltungsbereich weltweit

                          100 % Zuschlag
                          Mitversichert ist jeweils die Überlassung der versicherten Sachen an eigene Personen bzw. eigene Gruppen (bei Verbänden). Der Verleih an fremde Organisationen kann über diese Versicherung auch mitversichert werden.

                          Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)

                            • Vorsätzliche, mutwillige und grob fahrlässige Beschädigung durch den Versicherungsnehmer oder seine/ deren Beauftragte, mut- und böswillige Beschädigung am Mobiliar,
                            • Schäden beim Auf- und Abbau, Beschädigungen durch Teilnehmer (das ist Sache der Haftpflicht!)
                            • Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf bereits vorhandene Mängel zurückzuführende sind,
                            • Schäden durch Aufruhr, Plünderung und Kriegsereignisse sowie durch gewöhnliche Abnutzung oder Wertminderung.

                            Schadenfälle / Selbstbeteilligung

                              Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 10 %, mindestens 50,00 €.


                              Im Schadenfall werden die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur ersetzt. Liegt ein Totalschade vor, so wird der Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand bei Eintritt des Versicherungsfalls besaß (Zeitwert).
                              Etwaige Wertminderungen sind nicht ersatzpflichtig. Beträgt die voraussichtliche Schadenhöhe mehr als 1.000,00 € sowie bei Schäden durch außenstehende Personen sind diese sofort zu melden. Vandalismusschäden, d.h. mutwillige Beschädigungen von Außenstehenden, sind darüber hinaus auch bei der Polizei anzuzeigen.

                              Vertragsgrundlagen

                              AVB Ausstellungsversicherung 2008.

                              Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. 

                              Anmeldeverfahren

                                Die Anmeldung zum Rahmenvertrag erfolgt das Antragsformular Online. Unbedingt erforderlich sind die folgenden Angaben:

                                • Name und Anschrift der anmeldenden Organisation,
                                • Vertragsbeginn, bei kurzfristigen Verträgen auch die Vertragsdauer,
                                • genaue Aufstellung über Zeltart, Verwendungszweck,
                                • Hersteller, Typ, Alter und Anschaffungswerte (inklusive Mehrwertsteuer),
                                • möglichst Bankverbindung für Lastschrifteinzug.

                                Anmeldung zur Zeltversicherung

                                Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur Zeltversicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com. 

                                Anmeldung zur Zeltversicherung

                                Informationsblatt

                                Online Schadenmeldung

                                Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung

                                zur Schadenmeldung

                                Veranstaltung-Elektronikversicherung (kurzfristig)

                                Hierbei handelt es sich um einen kurzfristigen Einzelvertrag zur Elektronikversicherung für Veranstaltungen. Versicherbar sind fremde und eigene Geräte und Anlagen der THW-Jugend oder der THW-Helfervereinigungen.

                                Versicherungsumfang der Elektronikversicherung für Veranstaltungen

                                Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

                                • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter
                                • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Explosion oder Implosion
                                • Brand, Blitzschlag, auch durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignis-sen
                                • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
                                • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage

                                 

                                Versicherungsumfang

                                Entschädigung für die versicherten Geräte und Anlagen bei Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse. Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden durch:

                                • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter
                                • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Explosion oder Implosion
                                • Brand, Blitzschlag, auch durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignis-sen
                                • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
                                • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
                                • Höhere Gewalt, Elementarschäden
                                • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
                                • Einwirken auf beweglich eingesetzte Geräte und Anlagen, Transportmittelunfall

                                Versicherbare Geräte / Anlagen

                                eigene und/oder fremde (angemietete oder ausgeliehene) elektrische und/oder elektronische Geräte und Anlagen, die nur kurzfristig bei Veranstaltungen oder Maßnahmen eingesetzt werden. z.B.
                                 

                                • PC einschl. der Peripherie wie Drucker, Monitor, Scanner u.ä.,
                                • Laptop, Tablet, Notebook, iPad u.ä.,
                                • Telefon, Telefax, stationäre Funkfest-stationen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Mobiltelefone, Hand-funkgeräte.
                                • Kopierer, Brandmelde- und Alarmanlagen, Zeiterfassungs- und Zutritt-kontrollanlagen, Kassen und Waagen,
                                • Stromerzeuger und -umwandler wie Generatoren, Transformatoren, Notstromaggregate,
                                • Musik- und PA-Anlagen einschl. Verstärker, Lautsprecher und Boxen, Mikrophone, Mischpulte, CD-Player und Plattenspieler, Recorder, etc.
                                • Filmaufnahme- und Filmvorführgeräte, Videoanlagen und Zubehör einschl. Kameras, Recorder, Mixer, Schnitt-pulte, Beamer, Fernsehgeräte etc.
                                • Dia- und Overhead-Projektoren,
                                • Scheinwerfer, Strahler, Spots etc. (nicht die Leuchtmittel!)
                                • Licht-Mischpulte, Verteiler, etc.
                                • Showlaser/Laseranlagen
                                • Dolmetsch- und Simultanübersetzungs-anlagen, Sprachlabore
                                • Scall-Geräte, Piepser etc., Kopfhörer, mobile GPS-Geräte (Navi) etc.


                                Nicht versicherbar sind über diesen Vertrag Verbrauchs- und Verschleißteile, Automaten, Haushaltsgeräte aller Art, Werkzeuge, Musikinstrumente
                                 

                                Geltungsbereich

                                  Europa. Der Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme sowie die Transporte von und dahin sind eingegrenzt.

                                  Geltungsdauer

                                    Bis zu einem Monat.

                                    Versicherungssummen

                                    Maßgebend ist, unabhängig vom Alter der zu versichernden Geräte, der heutige Listenpreis bzw. Kauf- oder Wiederbeschaffungspreis fabrikneuer Sachen einschl. Fracht- und Installationskosten sowie der Mehrwertsteuer ohne Rabatte (sog. Neuwert).

                                    Tarif

                                    Alle angegebenen Prämiensätze und Beiträge sind Brutto-Einmalprämien inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer.

                                    Berechnung jeweils aus der Versicherungssumme (Neuwert) der jeweiligen Geräte- und Anlagengruppen:


                                    Prämiensatz (in Promille!):   

                                    6,00 % aus der Versicherungssumme

                                    Die Mindestprämie je Vertrag beträgt 120,00 € (brutto).

                                    Versicherungssummen über 100.000 € sind anfragepflichtig.


                                    Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)

                                        • Wechseldatenträger;
                                        • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;
                                        • Werkzeuge aller Art;
                                        • sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewech-selt werden müssen.

                                        Vertragsgrundlagen

                                        ABE 2011  

                                        Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedin-gungen.


                                        Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. 

                                        Selbstbeteiligung

                                        Pauschal je Schaden    250,00 €

                                        Für alle Schäden durch einfachen Diebstahl oder Abhandenkommen sowie während des Transportes auch bei einem Einbruch außerhalb des Veranstaltungsortes und bei Schäden durch Diebstahl aus Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen         25 %, mind. aber 250,00 €.

                                        Schadenmeldung

                                        Im Interesse einer schnellen Wiederherstellung kann die sofortige Schadenbehebung veranlasst werden. Die beschädigten Teile sind jedoch bis zur endgültigen Schadenabwicklung aufzubewahren.
                                        Unabhängig von einer Auftragserteilung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, vorab sofort, d.h. innerhalb von 3 Tagen eine Meldung an die Versicherungsgesellschaft bzw. an die Bernhard Assekuranz Makler GmbH abzugeben.
                                        Bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl und/oder Vandalismus ist eine Polizeimeldung erforderlich!
                                        Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, die beschädigten Geräte zur Prüfung und Besichtigung anzufordern.

                                        Anmeldung zur Veranstaltungs-Elektronikversicherung

                                        Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur Veranstaltungs-Elektronik-Versicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com. 

                                        Anmeldung zur Veranstaltungs-Elektronikversicheurng

                                        Informationsblatt

                                        Online Schadenmeldung

                                        Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung

                                        zur Schadenmeldung

                                        Reiseversicherung für Maßnahmen der THW-Jugend

                                        Die THW-Jugendverbände haben einen günstigen Reiseversicherungs-Rahmenvertrag in Zusammenarbeitmit der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH geschaffen, der auf die speziellen Bedürfnisse der THW-Jugend zugeschnitten ist. Hierfür können sich deutsche Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland (Gruppen ab 5 Personen bis max. 90 Tage) anmelden.

                                        ► Anmeldung zur THW - Jugend Reiseversicherung

                                        ► Reiseversicherungen für Schüleraustausch online buchen


                                        Für Fragen rund um Ihre Reiseversicherung steht Ihnen unsere Reiseversicherungsabteilung gerne zur Verfügung.

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