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Rechtsschutzversicherung für Vereine

Schützen Sie Ihren Verein vor rechtlichen Risiken und Kosten

Unser Vereinsrechtsschutz

  • Schutz für Vorstand, Mitglieder & Mitarbeiter
  • Übernahme von Anwalt- und Gerichtskosten
  • Umfangreiche Leistungen für Ihren Verein

ab 20,41 € pro Monat

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Unsere Rechtsschutz für Vereine im Überblick

Der Rechtsschutzversicherer hilft den Mitversicherten, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten. Versichert ist der Verein, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die versicherte Organisation.

Unser Vereinsrechtsschutz-Paket beinhaltet folgende Leistungsarten:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (für Einrichtung und Ausstattung)
  • Steuer- und Daten-Rechtsschutz in Gerichtsverfahren
  • Spezial-Strafrechtsschutz
     

Optional abschließbar sind die Bausteine:

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Miet-, Vermiet- und Grundstücks-Rechtsschutz

Deckungssummen Grundpaket und Spezial-Strafrechtsschutz im Vergleich

GeltungGrundpaketSpezial-Strafrechtsschutz
Europaweit
  • unbegrenzt je Schadenfall
  • 300.000 EUR für Strafkautionen
  • 500.000 EUR je Schadenfall
  • 200.000 EUR für Strafkautionen
Weltweit
  • 200.000 EUR je Schadenfall
  • 300.000 EUR für Strafkautionen
  • 200.000 EUR je Schadenfall
  • 200.000 EUR für Strafkautionen

In unserem innovativen Tarifrechner können Sie die Rechtsschutzversicherung direkt online abschließen:

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Hinweis:  Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.

Die Vereinsrechtsschutzversicherung

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Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung für Vereine?

Die Berechnungsgrundlage für unsere Rechtsschutzversicherung besteht aus:

der Mitgliederzahl

der Anzahl der Mitarbeiter

der Haushaltssumme der Organisation

zusätzliche Bausteine wie z. B. Verkehrsrechtsschutz

Die Berechnung des Beitrags der Rechtsschutz für Vereine ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Faktoren berücksichtigt, die das Risiko eines Rechtsstreits widerspiegeln. Die Mitgliederzahl spielt eine wichtige Rolle, da mit zunehmender Anzahl auch die Wahrscheinlichkeit von Konflikten oder Streitigkeiten steigt. Daher hat eine größere Anzahl an Vereinsmitgliedern direkte Auswirkungen auf den Beitrag.

Auch die Anzahl der Mitarbeiter eines Vereins ist ein entscheidender Faktor. Mehr Mitarbeiter bedeuten ein höheres Risiko für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, was sich in der Beitragsberechnung niederschlägt. Die Haushaltssumme dient als Indikator für die Größe und den Umsatz eines Vereins. Ein höherer Haushalt bedeutet ein erhöhtes Risiko für vertragsrechtliche oder steuerrechtliche Streitigkeiten und führt daher zu einem höheren Beitrag. Vereine haben zudem die Möglichkeit, ihren Rechtsschutz individuell zu erweitern, indem sie zusätzliche Bausteine wie Verkehrsrechtsschutz oder Spezial-Straf-Rechtsschutz wählen. Diese Bausteine bieten einen erweiterten Schutz für bestimmte Bereiche, erhöhen aber auch den Beitrag.

Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir ein Kostenbeispiel für einen Reitsportverein, der eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte. Dieses Beispiel wird uns helfen, die oben genannten Faktoren besser zu verstehen und zu sehen, wie sie sich auf den endgültigen Beitrag auswirken.

Kostenbeispiel für eine Rechtsschutzversicherung für Vereine (2024):

Der Reitsportverein Mayerhofen zählt zu den besten Adressen des Pferdesports in Bayern und benötigt eine Rechtsschutzversicherung. Im Folgenden ermitteln wir beispielhaft den Monatsbeitrag des Vereins.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Reitverein
OrganisationsstrukturGemeinnützige Vereinigung
Rechtsforme. V.
Zweck des VereinsReitsport
Name der OrganisationRSV Mayerhofen
Haushaltssumme pro Jahr80.000 €
Festangestellte Mitarbeiter3 (bis 30 Stunden pro Woche)
Mitglieder74
Tarif-Highlights
  • Straf-Rechtsschutz
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
Beitrag

245,00 € jährlich

20,42 € monatlich*

Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung beziffern sich auf 20,42 Euro monatlich.

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

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► Rechtsschutzversicherung für Vereine berechnen

Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung für Vereine sinnvoll?

In der heutigen Zeit werden Streitigkeiten immer häufiger vor Gericht ausgetragen. Dies betrifft auch gemeinnützige Organisationen. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen eine wichtige Rolle spielen, denn sie

Vertritt die rechtlichen Interessen
des Vereins/Verbandes

Unterstützt bei Rechtsstreitigkeiten
des Vereins

Der Vereinsrechtsschutz übernimmt eine zentrale Funktion, indem er die rechtlichen Interessen des Vereins oder Verbandes vertritt. Er bietet einen wichtigen Schutz, indem er die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und möglicherweise auch Schadenersatzforderungen übernimmt. Darüber hinaus unterstützt die Rechtsschutzversicherung den Verein bei Rechtsstreitigkeiten. Sie kann dabei helfen, den besten Rechtsweg zu finden und den Verein durch den oft komplexen juristischen Prozess zu führen.

Zusätzlich zu diesen Punkten ist es wichtig zu betonen, dass eine Rechtsschutzversicherung für Vereine auch dazu beitragen kann, das finanzielle Risiko zu minimieren. Gerichtsverfahren können teuer sein und unerwartete Kosten verursachen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dazu beitragen, diese Kosten zu decken und so die finanzielle Stabilität des Vereins zu gewährleisten. Darüber hinaus kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch dazu beitragen, das Vertrauen jedes einzelnen Mitglieds im Verein zu stärken, da sie wissen, dass der Verein im Falle eines Rechtsstreits geschützt ist.

Durch den Rechtsschutz sind der Verein/Verband selbst, die gesetzlichen Vertreter und dessen Mitglieder versichert. Hier können Sie unsere Versicherungsbedingungen herunterladen.

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Welche Leistungen bietet der Vereinsrechtsschutz?

Eine Vereinsrechtsschutzversicherung sorgt für den Schutz für Vereine und Verbände an sich, als auch für die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins. Sie tritt z. B. dann ein, wenn der Verein Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen möchte. Des Weiteren hilft die Versicherung auch, wenn der Verein das Ziel einer Anschuldigung wird.

Schadenbeispiele:

Kündigungsklage eines Hausmeisters:

Nach der Entlassung eines Hausmeisters sieht sich der Verein mit einer Kündigungsklage konfrontiert. Der Hausmeister argumentiert, dass ihm keine angemessene Kündigungsfrist gegeben wurde oder dass die Gründe für seine Entlassung nicht ausreichend waren. In solchen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung für Vereine ein. Zunächst einmal übernimmt sie die Kosten für einen Anwalt, der den Verein in diesem Rechtsstreit vertritt. Dies kann auch die Kosten für Gerichtsverfahren und möglicherweise Schadenersatzforderungen umfassen. Darüber hinaus unterstützt die Versicherung den Verein dabei, den besten Rechtsweg zu finden und führt ihn durch den oft komplexen juristischen Prozess.

Nicht gelieferte Büromöbel:

Nach einer Online-Bestellung von Büromöbeln bleibt die Lieferung aus. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme bleibt der Händler unerreichbar. Der Verein sieht sich gezwungen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Situation übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten und setzt sich für die Rechte des Vereins ein.

Was ist im Rechtsschutzvertrag nicht versichert?

Im allgemeinen Vereinsrechtsschutz gibt es bestimmte Bereiche, für die kein Rechtsschutz besteht. Hier sind einige Beispiele:

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen fällt in den Bereich der Haftpflichtversicherung und ist daher nicht abgedeckt.
  • Streitigkeiten mit Zuschussgebern sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Vertragsstreitigkeiten sind generell nicht abgedeckt, mit Ausnahme von Arbeitsverträgen und Miet- und Pachtverträgen, sofern der Mietrechtsschutz extra mitversichert ist. Dies betrifft insbesondere Honorarverträge sowie Leasing- und Mietverträge für Geräte und Anlagen.
  • Konkurs- und Insolvenzverfahren sind nicht abgedeckt.
  • Streitigkeiten aus dem Vereinsrecht sind ausgeschlossen.
  • Streitigkeiten wegen der Nichtzahlung von Gebühren, Kosten oder Reisepreisen sind nicht abgedeckt.
  • Die Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten sind nicht abgedeckt.
  • Eine reine Rechtsberatung ist nur dann abgedeckt, wenn sie zur Abwehr einer Klage dient, die unter den Versicherungsschutz fallen würde. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vergleich über eine Abfindung mit einem gekündigten Mitarbeiter, der sonst vor dem Arbeitsgericht klagen würde.
  • Bei einem Wechsel des Rechtsanwaltes während eines laufenden Verfahrens werden die dadurch entstehenden Mehrkosten nur dann bezahlt, wenn die Versicherung vorher einem Anwaltswechsel zustimmt.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Schon gewusst?

Mit unserem Tarifrechner können Sie nicht nur eine Vereinsrechtsschutz-Versicherung direkt abschließen, sondern auch einfach selber ein unverbindliches Angebot berechnen.

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Welche Organisationen können über den Vertrag versichert werden?

Folgende Bereiche/ Vereinszwecke sind versicherbar: 

  • Jugend
  • Bildung
  • Kultur
  • Freizeit
  • Sport (Amateure) 
  • Natur
  • Soziales
  • Betrieb von Kindertagesstätten

Weitere Bereiche sind anfragepflichtig.

Versicherbar über die Rechtsschutzversicherung für Vereine sind: 

  • eingetragene Vereine und Verbände (als e.V. organisiert)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gGmbH, gUG, gAG
  • gemeinnützige Stiftungen

Der Vereinssitz muss in Deutschland sein.

Fragen und Antworten zum Thema Vereinsrechtsschutz

Gilt ein unverbindliches Rechtsberatungsgespräch in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Nein, eine Rechtsberatung gilt nur versichert, wenn es anschließend zu einer versicherten Gerichtsverhandlung kommt.

Gibt es Wartezeiten?

Beim allgemeinen Vereinsrechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Monate. Dies gilt sowohl für den Arbeits- als auch für den Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz. Für den Strafrechts-, Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Spezial-Straf-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten.

Falls das Risiko bereits bei einem anderen Versicherer abgedeckt war und nahtlos übernommen wird, kann auf Antrag auf die Wartezeiten verzichtet werden. Hierfür ist eine Kopie der Vorversicherung als Nachweis erforderlich. Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz entfallen die Wartezeiten generell.

Benötige ich zusätzlich eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung?

Der in der Vereins-Rechtsschutz enthaltene einfache Straf-Rechtsschutz greift nur bei Ermittlungsverfahren, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. In der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sind darüber hinaus auch Vorsatzstraftaten versichert.

Wie ergänzt der SSR den normalen Vereins-RS?

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Hier geht es häufig um Vorwürfe einer Straftat z.B. wegen Körperverletzung, Steuerrecht, Sorgfaltspflichtverletzung (Organisations-, Auswahl-, Überwachungsverschulden).

In der Vereins-Rechtsschutzversicherung sind dagegen u.a. folgende Bereiche abgedeckt:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung eigener Ansprüche)
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Arbeitnehmern z.B. wegen Kündigung)
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (z.B. Bestellung von Büromaterialien)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

Was gilt im SSR als nicht versichert?

Im Spezial-Strafrechtsschutz gibt es bestimmte Bereiche, die nicht abgedeckt sind. Hier sind zwei Beispiele:

  • Der Versicherer übernimmt nicht die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Dies gilt jedoch nur, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige des Versicherten eingeleitet wurde.
  • Die Kosten in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren werden nicht übernommen, wenn der Vorwurf besteht, eine Vorschrift im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen verletzt zu haben. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Kosten 10.000 EUR pro Rechtsschutzfall übersteigen.

Gibt es einen Selbstbehalt?

In der Regel wird der Vereinsrechtsschutz ohne eine Selbstbeteiligung angeboten. Das bedeutet, dass im Falle eines Rechtsstreits die Versicherung die Kosten vollständig übernimmt, ohne dass der Versicherte einen Teil selbst tragen muss. Dies kann den finanziellen Druck für den Versicherten erheblich reduzieren und ermöglicht es ihm, sich voll und ganz auf die Lösung des Rechtsproblems zu konzentrieren.

Wann kündige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Der Vertrag kann zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres gekündigt werden. (spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer)

Auch wenn mind. zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind, kann der Versicherungsschutz beidseitig vorzeitig gekündigt werden. Ebenfalls können Sie kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.

Wann greift eine Rechtschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessene Vergütung eines vom Verein beauftragen Rechtsanwalts, sowie die Gerichtskosten, einschließlich Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.

Wann wird eine Rechtsschutzversicherung wirksam?

Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Beratung zum Vereinsrechtsschutz

Als erfahrene Versicherungsmakler kennen wir die Herausforderungen und Risiken, denen Vereine ausgesetzt sind. Unser Service für Ihren Verein: Wir bieten individuelle Beratung zur Rechtsschutzversicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Schutz für Ihren Verein finden.

Hinweis

Sobald Sie das Eigentum oder den Körper eines Anderen schädigen, kann es neben einem gerichtlichen Verfahren auch zu Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen kommen. Um die ggf. gerechtfertigten Forderungen Leistung zu tragen, empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung.

Weitere relevante Versicherungen

Sinnvoller Schutz durch die Vereinshaftpflicht

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Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen können. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Verein.

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D&O Versicherung für Vereine

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