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Für Ihre privaten Versicherungen bieten wir Ihnen hier:

Die Haftung eines Vorstandes/Geschäftsführers in einem Wirtschaftsunternehmen

Wissen Sie als Entscheider immer, ob Sie bei Ihren täglichen Entscheidungen alle Facetten betrachtet haben? Ob Sie alle Vorschriften, Regeln oder juristische Schranken berücksichtigt haben?
Wissen Sie, ob Ihre Berater und Mitarbeiter, an die Sie Aufgaben delegieren, diese immer korrekt ausgeführt haben?

Aber wer weiß schon alles? Schnell können kleine Fehler zu ungeahnt großen Schäden führen, für die Sie als Entscheider persönlich mit Ihrem Privatvermögen einstehen müssen.
(Arag/Garmenbeck – Urteil 21.04.1997

Kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass sich der Vorstand schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss er aufgrund einer sorgfältigen und sachgerecht durchgeführten Risikoanalyse abschätzen, ob und in welchem Umfang die gerichtliche Geltendmachung zu einem Ausgleich, des entstandenen Schadens, führt. …
…Stehen dem Aktien- Unternehmen nach dem Ergebnis dieser Prüfung durchsetzbare  Schadenersatzansprüche zu, hat der Aufsichtsrat diese Ansprüche grundsätzlich zu verfolgen. …)

Das heißt, auch wenn Ihnen die Loyalität Ihrer Vorstands- und Aufsichtsratkollegen gewiss ist, sind diese verpflichtet, die Ansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Schützen Sie daher Ihr Privatvermögen mit dem Abschluss einer D&O – Versicherung (Directors & Officers- Liability Insurance).

Denn Sie bietet Schutz bei Ansprüchen von Dritten, etwa Kunden, Lieferanten, Banken oder andere Gläubigern Ihres Unternehmens (Außenhaftung) sowie bei Ansprüchen des Unternehmens selbst an Sie als Entscheider (Innenhaftung).

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot:

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