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Vermögensschadenhaftpflicht für Vorstände und Geschäftsführer von Vereinen und Verbänden, sowie den Vereinen / Verbänden selbst

Vereine sind in der Regel gemeinnützig und werden daher steuerlich bevorzugt behandelt. Um die Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss der Vereinsvorstand zahlreiche Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen beachten. Werden diese komplizierten Vorschriften nicht eingehalten, können die steuerlichen Vorteile für den Verein verloren gehen.

Hinzu kommt, dass häufig ein beträchtlicher Jahresetat verwaltet wird, mit dem Anlagen unterhalten werden und der Vereinsbetrieb organisiert wird. Wer kann da schon ruhigen Gewissens behaupten, dass er als Vorstand, Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines solchen "Unternehmens" immer die richtige Entscheidung trifft, die gebotene Maßnahme rechtzeitig ergreift und gesetzliche Vorschriften stets beachtet? Auch bei größter Sachkunde und Sorgfalt unterlaufen Fehler, die schwerwiegende finanzielle Folgen haben können.

Gegen diese finanziellen Folgen – z. B. durch den Verlust der Gemeinnützigkeit – kann sich ein Verein und auch die Vorstände/Geschäftsführer absichern.

Um Ihren Verein/Verband also rundum vor finanziellen Schäden zu schützen bedarf es zum einen einer Vereins-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. (gilt für alle Mitarbeiter).

Warum benötigt der Verein eine Vermögensschaden-Haftpflicht- Versicherung?

Was kostet diese Versicherung?

Um den Vorstand davor zu schützen, sein Privatvermögen aufgrund seiner Vereinstätigkeit zu verlieren bedarf es der D&O-Versicherung. (gilt nur für Vorstände, Geschäftsführer u. Ä.)

Warum benötigt der Vorstand eine separate D & O – Versicherung?

Was kostet diese Versicherung?

 

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