So funktioniert die staatliche Förderung
- Gesamtbeitrag inkl. Zulagen sind als "Sonderausgaben" in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
- Finanzamt prüft, ob staatliche Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist.
- Ist die ermittelte Steuerersparnis höher als der Zulagenanspruch, wird die über die Zulage hinausgehende Differenz als Steuergutschrift erstattet.



