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So funktioniert die staatliche Förderung

* Das Finanzamt prüft, ob neben der Zulage noch eine Steuerrückerstattung in Frage kommt.
  • Gesamtbeitrag inkl. Zulagen sind als "Sonderausgaben" in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
  • Finanzamt prüft, ob staatliche Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist.
  • Ist die ermittelte Steuerersparnis höher als der Zulagenanspruch, wird die über die Zulage hinausgehende Differenz als Steuergutschrift erstattet.

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