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Berechnungsvorgaben des Arbeitnehmers (für Mann und Frau gleich)

 

Steuerpflichtiges monatliches Bruttoeinkommen: 3.500,00 EUR
Berechnungsjahr: 2007
Steuerklasse: 3
Anzahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte: 2
Sie entrichten: Kirchensteuer
Bundesland: Niedersachsen
Pauschalversteuerter Vertrag nach § 40b EStG: besteht nicht
Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung: 14,1%
Monatlicher vorgegebener Entgeltumwandlungsbetrag: 50,00 EUR

Ergebnis der bAV- Vorteilsrechnung

  ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung
Monatliches Bruttoeinkommen 3.500,00 EUR 3.500,00 EUR
./. Umwandlungsbetrag   50,00 EUR
Brutto mit Berücksichtigung der bAV 3.500,00 EUR 3.450,00 EUR
./. Steuerschuld (inkl. SoliZuschlag und Kirchensteuer)
./. Sozialversicherungsabgaben
418,37 EUR
729,75 EUR
404,34 EUR
719,33 EUR
Auszahlungsbetrag 2.351,88 EUR 2.326,33 EUR

Eine monatliche Entgeltumwandlung von 50,00 € zur betrieblichen Altersversorgung ist mit einem monatlichen Nettoaufwand von nur 25,55 € möglich. Die Differenz finanziert sich durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Die Berechnungen erfolgen auf Basis der allgemeinen Lohnsteuertabelle für die Förderung nach § 3,63 EStG. Die Sozialabgabenersparnis ist zur Zeit begrenzt bis Ende 2008. Dadurch wird sich der Auszahlungsbetrag von 2009 an verringern.

Wählen Sie eine Beispielrechnung:

Frau

Mann

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