Abgeltungsteuer

Konservieren Sie Ihre Steuerfreiheit und entwickeln Sie jetzt Ihre Anlagestrategie

Retten Sie Ihren Fondssparplan und stellen Sie Ihr Depot auf die Änderungen ein!

Die Abgeltungsteuer kommt ab 2009!
Damit verändert sich die Besteuerung von Geldanlagen grundlegend. 

Fest steht: Ab dem 01.01.2009 wird der Fiskus auf sämtliche Dividenden, Zinsen, Erträgen aus Investmentanteilen und vor allem  auf Kursgewinne eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erheben - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die neue Besteuerung der Kapitalerträge führt zu Gewinnern und Verlierern.
Verlierer sind z.B. alle Aktionäre und Fondssparer, da die Spekulationsfrist für nach 2009 angeschaffte Aktien ersatzlos abgeschafft wird. Damit wirken sich auch Umschichtungen, die zwingend erforderlich sind in einem aktiv gemanagten Portfolio, aufgrund der Abgeltungsteuer schädlich aus.

Seien Sie auf der Gewinnerseite und entwickeln Sie mit uns Ihre persönliche Steuerfreiheit. Wir zeigen Ihnen die Chancen aus der Abgeltungsteuer.

Schützen Sie Ihr Vermögen vor der Abgeltungsteuer

Lösung 1: Überprüfen Sie jetzt Ihr Portfolio!

Für alle Wertpapiere, die sich zum Jahreswechsel 2008 in Ihrem Depot befinden, greift noch die alte Regelung und die Spekulationsfrist von einem Jahr. Das bedeutet, dass für diese Wertpapiere Veräußerungsgewinne auch zukünftig steuerfrei bleiben und keine Abgeltungsteuer anfällt.

Es ist daher sinnvoll, bereits jetzt Depotumschichtungen zu forcieren und eine kluge, langfristige Strategie zu wählen. Mit Hilfe unseres Kapitalanlageprofis der Baron Investment – können wir Ihnen ein unabhängiges Angebot zur Verfügung stellen.

Nutzen Sie daher Thesaurierungseffekte und die Anlage in gut gemanagte Dachfonds.

Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung Ihrer individuellen Depotstrategie!

Retten Sie Ihren Fondssparplan
Schützen Sie Ihren Fondssparplan vor der Abgeltungsteuer

Lösung 2: Legen Sie Ihre Sparraten steuerbegünstigt in eine Fondspolice an!

Im Rahmen einer Fondspolice können Sie als Investor weiterhin in Investmentfonds anlegen und den Bestand beliebig oft verändern und Gewinne sichern – und das steuerfrei während der gesamten Ansparphase. Ebenso können laufende Erträge aus den Fondsanteilen steuerfrei dem Guthaben gutgeschrieben werden.

Eine Besteuerung findet erst am Ende der Laufzeit und mit dem niedrigeren Ertragsanteil statt.

Einzahlungsphase Fondspolice Fondssparplan
monatliche Sparrate 100 100
Laufzeit 30 Jahre 30 Jahre
jährliche Wertentwicklung brutto 8 Prozent 8 Prozent
davon jährlich zu versteuernde Erträge brutto   2 Prozent
darauf jährliche Abgeltungsteuer (25 Prozent) - 0,5 Prozent
d.h. jährliche Wertentwicklung netto 8 Prozent 7,50 Prozent
Vermögen nach 30 Jahren 121 354 Euro 129 064 Euro
davon gezahlte Sparraten - 36 000 Euro
erzielter steuerpflichtiger Gewinn - 93 064 Euro
Steuern (Abgeltungsteuer 25 Prozent) - 23 266 Euro
verfügbares Guthaben 121.354 Euro 105.798 Euro
Auszahlungsphase (ab 65 Jahren) Fondspolice Auszahlplan mit Kapitalverzehr
Dauer der Auszahlung lebenslang 30 Jahre
Verzinsung Auszahlung brutto - 4 Prozent
darauf Abgeltungsteuer (25 Prozent) - 25 Prozent
Verzinsung Auszahlung netto - 3 Prozent
Monatsrente 603 Euro 444 Euro
Ertragsanteil (18 Prozent) 109 Euro -
Steuern (persönlicher Steuersatz 30 Prozent) 33 -
Monatsrente netto 570 Euro 444 Euro
Fall: Mann, 35 Jahre, Allianz-Police: R4-Tarif mit Beitragsrückzahlung im Todesfall    
Quelle: Allianz Leben, DWS Investmentrechner, eigene Berechnungen    

Fordern Sie Ihr individuelles Lösungskonzept an

Wir helfen Ihnen, Ihr Portfolio und/oder Ihren Fondssparplan vor der Abgeltungsteuer zu schützen. Nennen Sie uns Ihre Wunschziele und -vorgaben und Sie erhalten von uns ein unverbindliches Lösungskonzept.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Steuerfreiheit.

 

FAQ

Welche Erträge sind von der Abgeltungsteuer betroffen?

Von der Abgeltungsteuer sind alle Kapitalerträge betroffen. Darunter fallen Dividenden- und Zinseinkünfte sowie Erträge aus Investmentfonds. Darüber hinaus werden nun auch Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate) mit einbezogen.

Welche Werbungskosten kann ich ansetzen?

Mit der Abgeltungsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gilt die Steuerschuld als abgegolten. Die Erträge müssen daher nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ab 2009 entfällt jedoch daher auch der Abzug von individuellen Werbungskosten.

Bleibt mein Freistellungsauftrag bestehen?

Der bisher bekannte Steuerfreibetrag von 801,00 Euro (1.602,00 Euro für Verheiratete) wird umbenannt in den Steuerpauschbetrag. Das Freistellungsauftragsverfahren bleibt damit erhalten.

Welche Kriterien muss meine Fondspolice erfüllen?

Läuft die fondsgebundene Versicherung mindestens 12 Jahre und ist der Versicherungsnehmer bei Kapitalauszahlung oder Rentenbezug mindestens 60 Jahre alt, so sind die daraus erzielten Erträge nicht von der Abgeltungsteuer betroffen.
Bei Kapitalauszahlung unterliegen dann nur die Hälfte der Erträge dem persönlichen Steuersatz. Bei einer Leibrentenzahlung, sprich Verrentung des Kapitals, ist nur ein bestimmter Prozentsatz (Ertragsanteil) mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.

Unser Partnerunternehmen in der Anlageberatung:

Baron Investment